Batteriekennzeichnung nach BattVO 2023/1542 für Gerätebatterien und EU-Konformitätserklärungen
Ihr Volkswagen Nutzfahrzeug kann über verschiedene Batterien verfügen – von der Starterbatterie über Batterien im Reifendrucksensor bis hin zu Batterien für einen Funkschlüssel. Die richtige Kennzeichnung ist wichtig, um einen nachhaltigeren Umgang mit Batterien während des gesamten Lebenszyklus gewährleisten zu können. Die ist nach EU BattVO Artikel 38–41 gesetzlich vorgeschrieben. Alle Batterien müssen mit einer Kennzeichnung ausgestattet sein – aufgrund von Größe oder Art der Batterie ist dies aber nicht immer möglich. Deshalb müssen die entsprechenden Dokumente begleitend ergänzt werden. Volkswagen Nutzfahrzeuge bietet Ihnen hier eine Übersicht über die relevanten Informationen rund um kleine Gerätebatterien:
- Vollständige Batteriekennzeichnung (Modellkennung, Kennzeichnung zur Identifikation, z. B. Chargen- oder Seriennummer, Produktnummer o. ä.)
- Informationen über den Namen des Erzeugers oder Importeurs, den eingetragenen Handelsnamen oder die eingetragene Handelsmarke, die Postanschrift, zentrale Kontaktstelle und ggf. Internetadresse sowie E-Mail-Adresse
Volkswagen Nutzfahrzeuge stellt Ihnen zusätzlich die EU-Konformitätserklärungen mit zusammengefassten Informationen in einem Dokument zum Herunterladen zur Verfügung.
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