NoVA Befreiung Klein LKW: Die neuen Kasten- und Pritschenwagen von Volkswagen Nutzfahrzeuge ab sofort ohne NoVA
Sie sind auf der Suche nach einem Kastenwagen, welcher Sie und Ihre Ladung immer sicher und zuverlässig ans Ziel bringt? Sie brauchen einen Pritschenwagen, der Leistung auf große Dimensionen überträgt, für noch mehr schweres Gerät, mehr Ausrüstung und mehr Ladung?
Volkswagen Nutzfahrzeuge bietet für jeden Einsatzzweck das passende Fahrzeug. Und in Zusammenarbeit mit führenden Auf- und Umbauherstellern können zusätzlich maßgeschneiderte Lösungen für Ihre besonderen Anforderungen realisiert werden.
Bei den neuen Kasten- und Pritschenwagen von Volkswagen Nutzfahrzeuge profitieren Sie jetzt - neben vielen anderen Highlights - von unschlagbaren Steuervorteilen:
- Keine NoVA für Nutzfahrzeuge1: Seit 01.07.2025 gilt für Kasten- und Pritschenwagen (Klasse N1) eine NoVA-Befreiung.
- Vorsteuerabzug möglich2: Für Unternehmer ist bei betrieblicher Nutzung der Vorsteuerabzug für alle Modelle möglich.
- Kein Sachbezug3: Für unsere vollelektrischen Modelle fällt bei Nutzung als Dienstwagen kein Sachbezug an.
Detaillierte Informationen zur NoVA Befreiung für Klein LKW bzw. NoVA für Nutzfahrzeuge finden Sie auf folgender Seite:
Kasten- und Pritschenwagen ohne NoVA
Der neue e-Transporter Kastenwagen
Der neue Transporter Kastenwagen Plus
Der neue e-Transporter Kastenwagen Plus
Der neue Transporter Pritschenwagen
Der neue e-Transporter Pritschenwagen
Der Caddy Cargo
Der Crafter Kastenwagen
Der Crafter Kastenwagen Plus
Der Crafter Pritschenwagen
Weitere Modelle von Volkswagen Nutzfahrzeuge ohne NoVA
Bei vollelektrischen PKW-Modellen von Volkswagen Nutzfahrzeuge, wie dem e-Transporter Kombi, e-Caravelle und ID. Buzz sowie bei den eHybrid-Varianten vom California, Multivan und Caddy fällt aufgrund der fehlenden bzw. geringen CO2-Emissionen ebenso keine NoVA an.