Ab sofort vorsteuerabzugsberechtigt: Der Caddy Kombi und der Caddy Life.
Noch attraktiver präsentieren sich der Caddy Kombi und der Caddy Life für alle Unternehmer, die auf den Kompakt-MPV von Volkswagen setzen. Denn ab sofort besteht auch bei den beiden beliebten Caddy-Pkw-Modellen die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges.
Hintergrund: Das Bundesministerium für Finanzen hat die Einstufung sowie die Anerkennung von Kleinbussen neu definiert und den Caddy Kombi sowie den Caddy Life als Kleinbus anerkannt (u. a. aufgrund seines kastenförmigen Äußeren und der Möglichkeit eines Siebensitzers) und somit in die Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Fahrzeuge aufgenommen.
Für den Unternehmer bedeutet dies jetzt, dass er nun bei der gesamten Caddy-Range (Kastenwagen, Kombi und Life-Modelle) die Vorsteuer von den gesamten Anschaffungs- als auch von den laufenden Kosten abziehen kann. Zudem können die vollen Beträge als betrieblicher Aufwand geltend gemacht werden, da die Angemessenheitsprüfung mit der auf 40.000,– Euro angehobenen Grenze ebenfalls nicht zur Anwendung kommt. Darüber hinaus gilt auch noch eine mögliche Abschreibedauer von fünf Jahren.
Ökonomischer Einsteiger: Der Caddy Kombi ECONOMY
Volkswagen hat darüber hinaus sein ECONOMY-Angebot beim Caddy um ein zweites Modell erweitert. Ab sofort ist nun neben dem Caddy Kastenwagen ECONOMY auch der Caddy Kombi ECONOMY bestellbar. Damit verfügt Volkswagen jetzt auch beim Caddy Kombi über einen attraktiven Einsteiger, der mit einem perfekten Preis-Leistungs-Verhältnis punktet.


